Vorteil

Vorteil

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Vor|teil ['fɔrtai̮l], der; -s, -e:
etwas (Umstand, Lage, Eigenschaft o. Ä.), was jmdm. [gegenüber anderen] Nutzen, Gewinn bringt, was sich für jmdn. günstig auswirkt:
finanzielle Vorteile; die Sache hat den einen Vorteil, dass …; auf seinen eigenen Vorteil bedacht sein; er ist ihr gegenüber im Vorteil (in einer günstigeren Lage).
Syn.: Plus.
Zus.: Standortvorteil, Steuervorteil, Zeitvorteil.

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Vọr|teil 〈m. 1
1. Gewinn, Nutzen; Ggs Nachteil (2)
2. Vorzug, Überlegenheit
3. 〈Sp.; Tenniserster Punkt nach dem Einstand
● die Vor- und Nachteile einer Sache gegeneinander abwägen ● die Sache hat den \Vorteil, dass ...; sich einen (unerlaubten) \Vorteil verschaffen; seinen \Vorteil wahrnehmen ● er ist sehr auf seinen \Vorteil bedacht; einen \Vorteil aus etwas ziehen; jmdm. gegenüber im \Vorteil sein; das ist für dich von (großem) \Vorteil; die Lage zu seinem \Vorteil ausnützen; sich zu seinem \Vorteil verändern hübscher, ansehnlicher werden, angenehmer im Wesen werden [<mhd. vorteil „was jemand vor anderen im Voraus bekommt“; → Teil]

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Vọr|teil [auch: 'fo:ɐ̯…], der; -[e]s, -e [mhd. vorteil, urspr. = das, was jmd. vor anderen im Voraus bekommt]:
1.
a) etw. (Umstand, Lage, Eigenschaft o. Ä.), was sich für jmdn. gegenüber anderen günstig auswirkt, ihm Nutzen, Gewinn bringt:
ein großer, entscheidender V.;
materielle, finanzielle -e;
dieser Umstand ist nicht unbedingt ein V.;
diese Sache hat den [einen] V., dass …;
er hat dadurch/davon viele -e;
seinen V. aus etw. ziehen, herausschlagen;
sich auf unlautere Weise einen V., -e zu verschaffen suchen;
diese Methode hat, bietet viele -e;
-e und Nachteile einer Sache gegeneinander abwägen;
sich von etw. -e versprechen;
er ist immer nur auf seinen eigenen V. bedacht;
er ist [gegenüber den anderen] im V. (in einer günstigeren Lage);
von V. (vorteilhaft) sein;
etw. gereicht jmdm. zum V./gereicht zu jmds. V.;
er hat sich zu seinem V. verändert (hat sich in positiver Weise, zu seinen Gunsten verändert);
der Schiedsrichter hat V. gelten lassen (Sport; einer Mannschaft die Möglichkeit gelassen, in eine günstige Position zu kommen, indem er wegen eines Fouls der anderen Mannschaft das Spiel nicht unterbrochen hat);
b) (veraltet) (finanzieller, geschäftlicher) Gewinn.
2. (Tennis) Spielstand, wenn ein Spieler nach dem Einstand einen Punkt erzielt u. zum Gewinn des Spiels nur noch den nächsten Punkt benötigt:
V. Aufschläger.

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Vorteil,
 
Sport: 1) beim Fuß- und Handball im Ermessen des Schiedsrichters liegende Entscheidung, einen Regelverstoß dann nicht zu ahnden, wenn die ballführende Mannschaft, gegen die sich der Verstoß richtete, im Ballbesitz bleibt und sich der Regelverstoß nicht nachteilig für sie auswirkt; andernfalls muss er den Verstoß, der den Vorteil ausgelöst hat, bestrafen; 2) im Tennis der auf Einstand folgende Spielstand. Gewinnt der Spieler, der den Vorteil (englisch Advantage, französisch Avantage) errang, auch den nächsten Punkt, hat er Spiel, Satz oder Match gewonnen, sonst kommt es zum erneuten Einstand.

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Vor|teil [auch: 'fɔr...], der; -[e]s, -e [mhd. vorteil, urspr. = das, was jmd. vor anderen im Voraus bekommt]: 1. a) etw. (Umstand, Lage, Eigenschaft o. Ä.), was sich für jmdn. gegenüber anderen günstig auswirkt, ihm Nutzen, Gewinn bringt: ein großer, entscheidender V.; materielle, finanzielle -e; dieser Umstand ist nicht unbedingt ein V.; diese Sache hat den [einen] V., dass ...; er hat dadurch/davon viele -e; seinen V. aus etw. ziehen, herausschlagen; sich auf unlautere Weise einen V., -e zu verschaffen suchen; diese Methode hat, bietet viele -e; -e und Nachteile einer Sache gegeneinander abwägen; sich von etw. -e versprechen; Er ... nützt jeden kleinen V. aus, der sich ihm bietet (Mehnert, Sowjetmensch 105); wie die ... Gemüter, die für Menschen und Verhältnisse, die ihnen V. bringen (die ihnen nützlich sind), wirklich tief zu empfinden vermögen (Musil, Mann 15); er ist immer nur auf seinen eigenen V. bedacht; er ist [gegenüber den anderen] im V. (in einer günstigeren Lage); Wer für die ... Wanderung mit der Bahn nach Meiringen fährt, benützt ab hier mit V. (am besten) das Postauto bis ... (LNN 31. 7. 84, 24); dass es von V. (vorteilhaft) sein könnte, sie der Einsamkeit des väterlichen Hauses zu entziehen (Musil, Mann 727); Gewiss ist der Frack meiner Figur ... von V. (bringt er meine Figur gut zur Geltung; Th. Mann, Krull 381); etw. gereicht jmdm. zum V./gereicht zu jmds. V.; er hat sich zu seinem V. verändert (hat sich in positiver Weise, zu seinen Gunsten verändert); der Schiedsrichter hat V. gelten lassen (Sport; einer Mannschaft die Möglichkeit gelassen, in eine günstige Position zu kommen, indem er wegen eines Fouls der anderen Mannschaft das Spiel nicht unterbrochen hat); b) (veraltet) (finanzieller, geschäftlicher) Gewinn: Er verlangte nicht einmal einen kleinen irdischen V. Er tat alles gleichsam aus Gefälligkeit (Roth, Beichte 92); er sollte bei einem dortigen Geschäftsfreunde ... eine Partie bunter Gespinste ... mit möglichstem V. eintauschen gegen Reisstampfer (Th. Mann, Tod u. a. Erzählungen 104); Ü vor allem soll ja erlittener Schade den Menschen klug machen. Und so kommt er wenigstens noch in späten Tagen zu V. (Hagelstange, Spielball 7). 2. (Tennis) Spielstand, wenn ein Spieler nach dem Einstand einen Punkt erzielt u. zum Gewinn des Spiels nur noch den nächsten Punkt benötigt: V. Aufschläger.

Universal-Lexikon. 2012.

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